Sie haben eigenes Obst in hoher Qualität und möchten daraus einen Edelbrand erstellen lassen?
Gerne brennen wir Ihr Obst zu hervorragenden Obstbränden! Vereinbaren Sie dafür einen Termin mit uns:
++49 (0)151 27 01 41 28
In Deutschland ist es Privatpersonen nur in so genannten Abfindungsbrennereien erlaubt, für den Eigenbedarf Schnaps zu brennen. Dafür ist beim Hauptzollamt eine Brennerlaubnis zu beantragen. Mit dieser Brennerlaubnis können Sie pro Kalenderjahr bis zu 50 Liter reinen Alkohol zu brennen.
Die Obstmaische muss in einem einwandfreien Zustand sein:
Steinobst sollte angequetscht werden, dabei aber bitte darauf achten, dass der Stein nicht beschädigt wird.
Kernobst empfiehlt sich möglichst fein zu zerkleinern oder zu mahlen.
Ferner ist aus brennrechtlichen und steuerlichen Gründen zu beachten:
Die maximale Füllmenge für einen Brenndurchgang in unserer Brennerei beträgt 130 Liter Maische.
Aus Gründen des Brenn- und Steuerrechts sind einige Dinge zu beachten.
Um Ihre Obstmaische bei uns anzuliefern, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.
Sobald Sie uns Ihre Obstmaische geliefert haben, vermessen wir die Maische. Dies ist die Grundlage für die Anmeldung des eigentlichen Brenntermins.
Wir vereinbaren einen weiteren Termin für das eigentliche Brennen. Gemeinsam füllen wir die so genannte Abfindungsanmeldung aus. Diese wird beim Hauptzollamt in Stuttgart eingereicht. Danach heißt es warten auf die Entscheidung der Behörde. Bei einem positiven Bescheid müssen Sie als Antragsteller die Pflichten und Rechte eines Schnapsbrenners übernehmen, d.h. auch die Alkoholsteuer entrichten.
Sobald die Genehmigung des Hauptzollamts vorliegt, können wir am vereinbarten Termin Ihre Obstmaische brennen.