Wir brennen für Sie!

Sie haben eigenes Obst in hoher Qualität und möchten daraus einen Edelbrand erstellen lassen?

Gerne brennen wir Ihr Obst zu hervorragenden Obstbränden! Vereinbaren Sie dafür einen Termin mit uns: 

 

 

++49 (0)151 27 01 41 28


Das müssen Sie wissen

In Deutschland ist es Privatpersonen nur in so genannten Abfindungsbrennereien erlaubt, für den Eigenbedarf Schnaps zu brennen. Dafür ist beim Hauptzollamt eine Brennerlaubnis zu beantragen. Mit dieser Brennerlaubnis können Sie pro Kalenderjahr bis zu 50 Liter reinen Alkohol zu brennen. 

Die Obstmaische muss in einem einwandfreien Zustand sein:

 

  • Generell gilt, je süßer und reifer die Frucht, desto besser das Ergebnis.
  • Zucker, Honig oder ähnliches darf nicht zugegeben werden.
  • Das Obst muss ungespritzt und gesäubert sein, ohne Blätter oder Schmutz.
  • Fauliges oder verdorbenes Obst verdirbt den Brand und darf daher nicht in die Obstmaische. 

Steinobst sollte angequetscht werden, dabei aber bitte darauf achten, dass der Stein nicht beschädigt wird.

 

Kernobst empfiehlt sich möglichst fein zu zerkleinern oder zu mahlen.


Ferner ist aus brennrechtlichen und steuerlichen Gründen zu beachten:

  • Die Rohstoffe müssen von Ihnen selbst gewonnen worden sein. 
  • Kein weiteres Mitglied Ihres Haushalts darf als Stoffbesitzer auftreten.
  • Weder Sie noch ein Mitglied Ihres Haushalts darf ein Brenngerät (mit-)besitzen.

Die maximale Füllmenge für einen Brenndurchgang in unserer Brennerei beträgt 130 Liter Maische.

Der Ablauf

Aus Gründen des Brenn- und Steuerrechts sind einige Dinge zu beachten.

Vereinbaren Sie einen Termin

Um Ihre Obstmaische bei uns anzuliefern, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

Sie liefern uns Ihre Obstmaische

Sobald Sie uns Ihre Obstmaische geliefert haben, vermessen wir die Maische. Dies ist die Grundlage für die Anmeldung des eigentlichen Brenntermins.  


Antrag ausfüllen

Wir vereinbaren einen weiteren Termin für das eigentliche Brennen. Gemeinsam füllen wir die so genannte Abfindungsanmeldung aus. Diese wird beim Hauptzollamt in Stuttgart eingereicht. Danach heißt es warten auf die Entscheidung der Behörde. Bei einem positiven Bescheid müssen Sie als Antragsteller die Pflichten und Rechte eines Schnapsbrenners übernehmen, d.h. auch die Alkoholsteuer entrichten.

Wir brennen für Sie

Sobald die Genehmigung des Hauptzollamts vorliegt, können wir am vereinbarten Termin Ihre Obstmaische brennen.